die Forderungen wie Gesetze zu gelten haben. Und beschämend auch wie Frau Merkel etwas macht, was Sie gar nichts angeht.

Betrachten wir dazu das GG:

§1 GG Abs 1 Satz 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Nun wenn sich jemand in der Würde “angetastet” fühlt ist es sein Recht denjenigen der ihn antastet zu verklagen. Ob und wie weit es da eine Strafe gibt hängt am Urteil von Richtern.

Für unseren Bundespräsidenten gilt bei Verunglimpfung sogar ein spezieller Absatz:

Strafgesetzbuch (StGB, §90)

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ich habe natürlich keine Ahnung was verunglimpfen bedeuten könnte. Das unser Bundespräsident eine Zumutung ist, habe ich oft genug schon geschrieben.

Das wir hier in D leben gilt, gibt es mit Sicherheit auch ein Gesetz für ausländische “Staatsmänner” Und in der Tat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

Somit ist es klar eine Sache der Justiz. Wurde hier beleidigt oder wurde hier eine fr. Meinung vertreten?

Was so beschämend ist. Hier “sollen” bestehende Gesetze angewendet, was beim ESM, ESFS und auch bei der Flüchtlingssachen nicht erfolgte. Somit gelten Gesetze nur sehr selektiv…. Die angebliche oder auch gezeigte Empörung zeigt wie weit Gesinnung heute schon geht. Es ist nach Gesinnungslage zu entscheiden, wurde hier ein “Guter” oder ein “Böser” kritisiert? Das scheinen inzwischen bestimmte Politiker und Journalisten zu entscheiden. Wir leben tatsächlich ein einer Gesinnungskratur. Die “Guten” entscheiden wann wer zu belangen ist, wann wer wie zu bestrafen ist.

Beschämend ist, das Frau Merkel nicht souverän erscheint sondern getrieben. Sie hätte genau gar nichts machen brauchen. Weder Stellung nehmen zu einer (guten/schlechten) Satire noch hätte Sie ihr ok geben brauchen. Wenn Sie aber anders entschieden hätte wäre offensichtlicher zu sehen gewesen wie abhängig die Justiz wirklich ist.

Es ist auch nicht so, daß es für ausländische Staatsmänner und Symbole nur diese Paragraphen gäbe: Hier kann man dazu etwas nachlesen: http://www.freitum.de/2016/04/majestatsbeleidigung-entsorgen.html

Von dort:

§ 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
§ 94 Landesverrat
§ 102 Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
§ 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten
§ 109d Störpropaganda gegen die Bundeswehr
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Man muß es sich vorstellen Symbole für die man bei “Beleidigung” in’s Gefängnis gehen kann!