Für die freie Impfentscheidung

Artikel von PdV

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Als libertäre Partei lehnen wir jegliche vom Staat vorgegebene Impfpflicht ab und betonen stattdessen die freie Entscheidung pro oder contra Impfung!

Wir würden uns dabei gerne auf das Grundgesetz (insbesondere Art 2 GG) berufen, welches das Recht auf körperliche Unversehrtheit gewährt. Allerdings sieht dieses Recht ferner in Abs. 2 (Satz 3) einen Gesetzesvorbehalt vor, so dass auf Grund eines allgemeinen Gesetzes in dieses Grundrecht eingegriffen werden kann (siehe auch z.B. Artikel 74 GG, Absatz 1, Nr. 19). In der Vergangenheit wurde entsprechend bereits schon einmal (BVerwG 1959, damals bei Polio) gerichtlich bestätigt, dass eine Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Wir lehnen es dennoch strikt ab, dass Grundrechte durch solche Ermächtigungsgesetze des Staates einschränkbar sind. Zudem besteht unserer Auffassung nach auch unter geltendem Gesetz (insb. Infektionsschutzgesetz) keine solche Grundlage zur Ermächtigung. Als Grundlage verweisen wir auf die Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags (Stand 2016) zum Thema allgemeine Impfpflicht. Dort heißt es:

Ob ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des Lebens anderer Menschen angemessen erscheint, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Abwägung müsste stets unter Berücksichtigung der verschiedenen Erkrankungsarten erfolgen. Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko [an der Erkrankung zu sterben] , dürfte eine generelle Impfpflicht einen Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.

 

[…]

 

Bei der reinen bevölkerungsmedizinischen Prävention dient die Impfung dagegen nicht mehr primär dem Schutz des Geimpften, sondern der Ausrottung eines Keimes auf Bevölkerungsebene.

 

[…]

 

Erforderlich wäre diese allerdings nur, wenn kein milderes, gleich geeignetes Mittel zur Verfügung stehen würde, um die angestrebten Ziele zu erreichen

 

 

Der Wissenschaftliche Dienst erkennt an, dass bei Zwangsimpfungen der einzelne Mensch Mittel und Zweck eines anderen wird. Das Individuum mag gar nicht gefährdet sein, seine Rechte werden dennoch für den Schutz anderer eingeschränkt. Auch erscheint ein Eingriff in die körperliche Integrität nur dann rechtens, wenn es keine milderen Schutzmaßnahmen gibt. Sprich: sobald ein Weg der Prävention vorhanden ist, der keinerlei Nebenwirkungen aufweist und somit unbedenklich für jeden Gefährdeten ist, braucht es auch keinen allgemeinen Impfschutz und keine allgemeine Impfpflicht mehr.

 

Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: umso mehr Nebenwirkungen der alternativlose Impfstoff hat, umso eher empfiehlt der wissenschaftliche Dienst eine Impfpflicht. Erst wenn der Impfstoff für die Risikogruppen unbedenklich ist, braucht es eine solche Impfpflicht demnach nicht. Diese Handhabung und Schlussfolgerung lehnen wir strikt ab.

 

Wir vertreten als Partei der Vernunft ein freiheitlich-humanistisches Weltbild und wollen den Menschen auch im Bereich der Gesundheit so viel Eigenverantwortung und Selbstständigkeit zugestehen wie möglich. Nur dadurch kann eine salutogenetische Kohärenz entstehen, also das Bewusstsein der Menschen über die beeinflussbaren Faktoren zur individuellen Gesunderhaltung und auch der gesundheitsgefährdenden Risiken. Auch stehen wir dem Impfen nicht grundsätzlich skeptisch gegenüber, obwohl es derzeit keinen absoluten Schutz bieten kann, sondern nur die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung im Idealfall sehr stark verringert. Wir wollen schlichtweg jedem selbst überlassen, ob er den Schritt der Impfung für sich und seine Kinder/Mündel in Erwägung zieht und umsetzt.

 

Warum? Die Vernunft sagt uns, dass für alle Individuen unterschiedliche Ausgangslagen und Umstände gelten – welche das sind, lässt sich nicht objektiv beurteilen. Jedoch hat Zwang stets unvorhersehbare Auswirkungen: Impfzwang muss logischerweise Sanktionen beinhalten, z.B. den Zwang einen bestimmten Arzt bzw. ein bestimmtes Krankenhaus aufsuchen zu müssen, Erlaubnisverweigerung der Nutzung öffentlicher Einrichtungen, usw. Die freie Wahl des Arztes ist ein wichtiges Gut, welches unter Zwang in Gefahr geriet – ebenso wie die Freiheit der Person und das Recht auf Selbstbestimmung (Art 2 und 104 GG).

 

Der Zwang zum Impfen beseitigt nicht, sondern fördert andere, zuvor unbekannte Umstände, die das Individuum zusätzlich und auf andere Weise beeinträchtigen können. Natürlich gibt es Menschen, die aus bestimmten Vorerkrankungen oder anderen Gründen heraus nicht geimpft werden können (oder wollen). Diese Menschen dürfen nicht zur Isolation gezwungen werden. Auch dies ist kein Argument für eine Zwangsimpfung aller anderen, sondern eine Voraussetzung für gegenseitige Klarheit und Rücksichtnahme im gegenseitigen Umgang.

 

Statt auf Zwang setzen wir auf individuelle Regelungen an Orten, an denen potenziell Erkrankte und Immungeschwächte aufeinandertreffen. Dort haben Eigentümer, Besitzer und Betreiber zu entscheiden wie vorgegangen wird: Eine Schule könnte sich z.B. entscheiden, nur geimpftes Personal und geimpfte Schüler aufzunehmen. In einem Bildungssystem mit freiem Wettbewerb und ohne Schulzwang können impfkritische Eltern ihre Kinder anderweitig unterrichten lassen oder eine Schule ohne diese (oder mit einer anderen) Regelung wählen. Konsequenterweise fordern wir daher auch die Abschaffung des Schulzwangs.

 

Auf der anderen Seite stehen wir aber auch für die Pflicht ein, individuelle Verantwortung zu übernehmen: wenn die Entscheidung des Nicht-Impfens oder die bewusste Schädigung des eigenen Immunsystems nachweislich eine sonst vermeidbare Krankheit begünstigt, muss das Individuum auch die Verantwortung dafür übernehmen. Dies sind allerdings Sachverhalte, welche die Krankenversicherungen zu klären haben und in ihre Beitragsrechnungen und Leistungskataloge aufnehmen können. Auch hier braucht es wieder keinen Zwang, nur echten freien Wettbewerb.





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