Der Terror ist im Zentrum von Europa angekommen und erfordert ein
beherztes Vorgehen aller Bürger. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich bewaffnet
derartigen Terrorangriffen erwehren zu können. Kein Staat allein kann diese Sicherheit bieten. Die
weitestgehende Entwaffnung der Opfer spricht jedem Opferschutz Hohn.

Fakten sind: Eine vollautomatische Waffe kann sich so gut wie niemand legal
in Deutschland beschaffen, da Sie dem
http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/index.html
Kriegswaffenrecht unterliegen.
Selbstlader sind keine vollautomatischen Waffen. Derartige Selbstlader werden
durch Terroristen kaum verwendet.

Fragen, die man stellen muss: Hätte es derartig viele Opfer gegeben,
wenn Teile der Bevölkerung bewaffnet gewesen wären?
Die Antwort darauf dürfte lauten: Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht!

Grundsätzlich gilt auch für Terror die Ökonomie. Die Frage, die Terroristen
beschäftigen, ist: Wie kann man eine Bevölkerung am stärksten terrorisieren? Für
die Leiter der Terrororganisationen spielt dabei auch eine Rolle, ob sie selber
betroffen sein werden oder nicht. Für Selbstmordattentäter gelten derartige
Überlegungen mit Sicherheit nicht, aber auch dort wird man versuchen, den Terror
zu maximieren. Wo am wenigsten Widerstand zu erwarten ist, werden Terroristen
als Erstes zuschlagen.
Es gibt sicherlich auch dort eine Liste der bevorzugten Opfer – so sind
wahrscheinlich Staatslenker aller westlichen Länder ganz oben auf der Liste. Doch diese
anzugehen überfordert derzeit die Möglichkeiten der Terroristen. Also weichen
sie auf leichtere Ziele aus. Welche leichteren Ziele als Unbewaffnete kann es geben?

Aus diesem Grund müssen sich die Bürger eines Staates auch bewaffnet widersetzen können.
Das Recht auf Selbstverteidigung (siehe § 227Notwehr im BGB)hat jeder Deutsche,
der unbewaffnete Widerstand gegen Bewaffneteist ein Kampf, der nicht zu gewinnen ist.
Selbst in einer uns diametral politisch entgegenstehenden Zeitung wird dies nicht angezweifelt.
http://m.taz.de/!5074594;m/

Dort steht:
“Deutschland hat schlechte Erfahrungen mit staatlicher Schusswaffenkontrolle
gemacht. Etwa mit dem Reichswaffengesetz von 1938, in dessen Folge Sinti, Roma,
Homosexuelle und Juden kategorisch entwaffnet wurden.
Die staatliche Verfolgung dieser Minderheiten wäre episodenweise anders
verlaufen, hätte die Mehrheit in bester bürgerlicher Manier auf dem Recht zum
Tragen von Waffen beharrt, seit der Französischen Revolution Kennzeichen des
Citoyen schlechthin. Möglicherweise wäre auch die so folgenreich gescheiterte
demokratische Revolution von 1848 in Deutschland geglückt, hätte es im Vorfeld
liberalere Waffengesetze gegeben.”