Die Partei der Vernunft vereinfacht das Abgaben- und Steuersystem.
Auf Bundes- und Landesebene werden keine Abgaben und Steuern erhoben. Die Steuer- und
Abgabenhoheit liegt bei den Kommunen. Direkte Steuern sind verboten (Schutz der
Eigentumsrechte). Zur Erfüllung der hoheitlichen Bundesaufgaben erhält der Bund von den
Kommunen die erforderliche Kostenerstattung. Die Höhe dieser Kostenerstattung darf - ähnlich
wie in der Schweiz - einen Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent nicht übersteigen.
Jeglicher erzwungene Finanzausgleich zwischen den staatlichen Ebenen (kommunaler
Finanzausgleich, Länderfinanzausgleich) und auch alle staatlichen Subventionen entfallen.
Kommunen können sich in freier Entscheidung zusammenschließen oder miteinander
kooperieren und Aufgaben an eine höhere Gemeinschaftsebene übertragen. Diese Ebenen
erhalten von den Kommunen gleichfalls die erforderliche Kostenerstattung. Bereits bestehende Organisationsstrukturen können weiterhin genutzt werden beziehungsweise so bleiben wie sie sind. Erst wenn eine Kommune eine Aufgabe an sich ziehen will, werden die Strukturen entsprechend geändert.
Der Höchstsatz des Bundesanteils an der Mehrwertsteuer, das Verbot direkter Steuern und ein öffentliches Verschuldungsverbot werden verfassungsrechtlich verankert.