Die Partei der Vernunft lehnt jede Art von Vorratsdatenspeicherung ab. Durch die nun von den Regierungsparteien beabsichtigte Vorratsdatenspeicherung würden ohne konkreten Anlass grundsätzlich alle Benutzer von Kommunikationseinrichtungen unter Verdacht gestellt. Das wäre eine starke Einschränkung der Freiheitsrechte jedes einzelnen Bürgers.

Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre ist generell sehr bedenklich. In diesem speziellen Fall gibt es aber auch ein krasses Missverhältnis von Aufwand und möglichem Nutzen (sowohl was die finanziellen Kosten als auch die Aufgabe von Freiheiten des Einzelnen anbelangt). Was sollte dieser Nutzen sein? Nach einem begangenen Verbrechen oder terroristischen Akt die Täter besser ermitteln zu können? Täter gehen generell davon aus, nicht erwischt zu werden. Sonst würden sie erst gar keine Täter werden. Sie würden bei einem solchen Gesetz nur ihr Kommunikationsverhalten anpassen. Es würde sie aber kaum von beabsichtigten Terrorakten oder änlichem abhalten.

Es gab bereits mehrere Anläufe zur Vorratsdatenspeicherung. Gegen diese wurde sämtlich Klage eingereicht. Alle Bestrebungen zur Vorratsdatenspeicherung wurden von unterschiedlichen Gerichten abgelehnt.

EUGH
Der EuGH sieht “einen besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten”, wie sie in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Europäischen Union verbrieft sind. (siehe: > golem.de)
– Bundesverfassungsgericht (siehe: > bundesverfassungsgericht.de)
– Mehrere nationale Gerichte haben diese anlasslose Speicherung von Daten untersagt: (siehe: > vorratsdatenspeicherung.de)

Angesichts der so eindeutigen Lage der – auch höchstrichterlichen – Rechtsprechung ist es mehr als verwunderlich und zweifelhaft, wenn die Regierung nun einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung unternimmt. Genau genommen bedeutet das, dass die Regierung sich über die Urteile von EUGH und Bundesverfassungsgesetz hinwegsetzen will und nun im wiederholten Anlauf Wege suchen will, das mehrfach klar geäußerte richterliche „Nein“ zu umgehen und damit zu missachten.

Es ist offen, ob die Einschränkungen in dem neuen Gesetz den Anforderungen des EUGH entsprechen. Es kann durchaus passieren, dass diese Daten wieder gelöscht werden müssen. Grundsätzlich ist es sehr zweifelhaft, ob dieses neue Gesetz mit nationalem Recht oder gar EU-Recht vereinbar ist.

Es scheint, hier wird wieder nach folgender Devise vorgegangen: “Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert”, verrät der Premier des kleinen Luxemburg über die Tricks, zu denen er die Staats- und Regierungschefs der EU in der Europapolitik ermuntert. “Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.” (Quelle: spiegel.de)

Die Partei der Vernunft steht für Rechtsstaatlichkeit und insbesondere den Schutz der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte aller Bürger. In ihrem Grundsatzprogramm nimmt sie dazu wie folgt Stellung: “Wiederherstellung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung” (unter Rechtsstaat und direkte Demokratie)
“Keine Einschränkungen der individuellen Freiheits- und Bürgerrechte …” (ebenda)
“Abschaffung und Verhinderung aller Überwachungsgesetze” (ebenda)

Daher lehnt die Partei der Vernunft auch diesen neuen gesetzlichen Vorstoß ab.