Vereinfachte aber kontrollierte Einwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht in die Sozialsysteme!
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Die PDV vertritt eine Politik der offenen und kontrollierten Grenzen.
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Unsere Positionen zu Asyl in Kurzform
Die Identität des Asylsuchenden muss zweifelsfrei feststehen und behördlich registriert werden.
Ein Asylsuchender darf sich nicht vor Übertritt der deutschen Grenze bereits in einem sicheren Drittland befunden haben.
Das Asylverfahren kann prinzipiell an jedem Ort (Beispielweise direkt an der Landesgrenze, in Botschaften und Konsulaten usw.) von dafür autorisiertem Personal begonnen werden.
Asylanten haben keinen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen.
Die Versorgung von mittellosen Asylanten erfolgt ausschließlich freiwillig auf privater Ebene. Kommunen, Länder und Bund können Koordinierungsfunktionen übernehmen.
Die Zahl der privat angebotenen Plätze stellt eine Obergrenze dar.
Bei Ablehnung des Asylantrags ist der Betroffene (vorausgesetzt, er hält sich schon auf deutschem Boden auf) als Einwanderer zu betrachten.
Humanitäre Hilfe für verschiedene Flüchtlingsgruppen soll so nah wie möglich an der Heimat der betroffenen Menschen im erst möglichen sicheren Drittland stattfinden, aber nicht erst in Deutschland.
Unsere Positionen zu Einwanderung in Kurzform
Das Aufenthaltsrecht des Einwanderers wird auf Basis eines Vertrags gewährt. Hier werden die Vertragspartner so wie der Zeitraum der Aufenthaltsgenehmigung festgehalten.
Enthalten ist ebenfalls, das jeder Einwanderer an Eides statt erklären muss, dass er weder in der Vergangenheit noch in Gegenwart oder Zukunft plant, nach deutschem Strafrecht rechtswidrige Handlungen zu vollziehen.
Im Vorfeld soll eine sofortige Arbeitserlaubnis für alle Einwanderer in Kraft treten, damit sich alle Betroffenen auf die anstehenden Veränderungen vorbereiten können.
Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass jeder Einwanderer nachweist, dass er seinen Lebensunterhalt ebenso wie den seiner nicht selbständigen Schutzbefohlenen/ Angehörigen dauerhaft selbst bestreiten kann.
Straffällig gewordene (und dadurch rechtskräftig verurteilte) Einwanderer können umgehend ausgewiesen werden (da ein Vertragsbruch vorliegt)
Eine Teilnahme an der politischen Willensbildung ist für alle Einwanderer erst durch Erlangung der Staatsbürgerschaft möglich.
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