Ermäßigter Jahresbeitrag für Schüler, Studenten und Arbeitssuchende: Voraussetzung ist ein Nachweis bei Antrag, der spätestens jährlich zum 31.06. zu erneuern ist. Fehlt dieser Nachweis, wird ab 01.07. der Mindestbeitrag vierteljährlich abgebucht. Im Interesse unserer Mitglieder und auch im Hinblick auf die Finanzierbarkeit unserer politischen Ziele, bitten wir Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Situation bzw. eine Anpassung des Beitrages zeitnah mitzuteilen.